Die Ombudsstelle der SÄPT
Aufgabe / Funktion der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle ist eine unentgeltliche Anlaufstelle für Patient:innen aus der Schweiz bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Psychedelika-assistierten Therapie (PAT) mit einer Ausnahmebewilligung durch das BAG. Sie ist keine allgemeine Beratungsstelle, sondern dient der Qualitätssicherung der legalen Psychedelika-assistierten Therapie und orientiert sich an den aktuellen Leitlinien der SÄPT (Aicher, Gasser, et al. 2024).
Eingehenden Beschwerden wird mit der Absicht nachgegangen, fachlich aufzuklären und bei Konflikten konstruktiv zu vermitteln. Die Ombudsstelle ist eine reine Schlichtungsstelle zur Mediation zwischen Konfliktpartnern.
Wenn von Patientenseite Sanktionen gewünscht sind, kann eine Klage vor der Ärztegesellschaft des betreffenden Kantons (Standeskommission) oder eine strafrechtliche Anzeige empfohlen werden. Das Verfassen der Klage ist jedoch nicht Aufgabe der Ombudsstelle.
Was nicht zu den Aufgaben der Ombudsstelle gehört:
Sie gibt keine juristischen Auskünfte
Sie ist keine fachliche Beratungsstelle
Sie ist keine arbeitsrechtliche Beratungsstelle
Sie behandelt keine Konflikte, die andere Institutionen oder private Rechtsverhältnisse betreffen
Wir weisen zudem auf das Unterstützungsangebot «Psychotherapeutische Integrationssitzungen» durch Mitglieder der SÄPT hin: Für InteressentInnen
Vertraulichkeit
Die Ombudspersonen sind unabhängig und unterstehen der Schweigepflicht. Hierdurch wird Vertraulichkeit garantiert.
Besetzung der Ombudsstelle
Die Ombudsstelle wird durch mindestens zwei Personen bekleidet, in der Regel durch eine Ombudsfrau und einen Ombudsmann. Diese nehmen im zu vermittelnden Konflikt eine neutrale Haltung ein.
Ablauf bei Beschwerden
Die klagende Person gibt das Vorgehen vor. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
a. ein aufklärendes Gespräch zwischen der Ombudsperson und der/dem Patient:in.
b. ein vermittelndes Gespräch zu dritt mit der Ombudsperson, der beklagten Person und der/dem Patient:in.
c. in Ausnahmefällen und nur mit einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung erfolgt eine Kontaktaufnahme der Ombudsperson mit der beklagten Person ohne direkten Einbezug der/des Patient:in.
Sollte die Ombudsstelle von schweren professionellen oder ethischen Missständen oder Grenzverletzungen erfahren, können – insbesondere bei Vorliegen einer Gefährdung von Leib und Leben – höhere bzw. exekutive Instanzen (z.B. Standeskommission der Ärzteschaft, Polizei, etc.) eingeschaltet werden.
Nach Abschluss der Abklärungen teilt die Ombudsstelle der klagenden Person ihre Einschätzung und Lösungsvorschläge mit und überprüft, ob die klagende Person einverstanden ist und die Beschwerden ausreichend geklärt werden konnten. Je nach Situation wird auch die beklagte Person nochmals kontaktiert und über den Ausgang des Vorganges in Kenntnis gesetzt. Das Ergebnis der Vermittlungsbemühungen wird schriftlich festgehalten und intern vertraulich aufbewahrt.
Datenschutz
Im Sinne des Datenschutzgesetzes dürfen keine personenbezogenen Informationen weitergegeben werden (oder nur mit Einverständnis der betroffenen Person).
Weiterführende Links
Für Anliegen auf Französisch: Psychédelos | Thérapies Assistées par Psychédéliques en Suisse
Für Anliegen auf Italienisch: Home – Fondazione Alaya