FAQ
Was ist psycholytische Therapie?
Lesen Sie hierzu bitte unsere Informationen auf der Seite “Psycholytische Therapie“.
Welche Haltung vertritt die SÄPT zur Ethik des Gebrauchs psychoaktiver Substanzen in der Psychotherapie?
Eine Beschreibung unserer ethischen Grundsätze finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen aktuell für eine legale psycholytische Therapie im Rahmen von beschränkter medizinischer Anwendung gegeben sein?
- Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz kann nach den Absätzen 1 und 3 des Betäubungsmittelgesetzes Ausnahmebewilligungen für die beschränkte experimentelle und medizinische Anwendung von sog. Betäubungsmitteln erteilen, wenn kein internationales Abkommen entgegensteht.
- Dies gilt nur für in der Schweiz lebende Personen.
- Die Therapie muss von einer/m in der Schweiz tätigen Ärztin/Arzt beantragt und ausführlich begründet werden.
- Es muss eine bedeutende, potenziell lebensbedrohliche psychische Störung vorliegen, zu deren Therapie nachweislich schon schulmedizinische Behandlungsversuche mit nicht ausreichendem Erfolg unternommen wurden.
- Die psycholytische Therapie ist stets in eine mehrmonatige vor- und nachbereitende konventionelle Psychotherapie eingebettet. Dies setzt eine gewisse Wohnortnähe und Mobilität der PatientIn voraus, da diese dazu in der Lage sein muss, regelmässig persönlich zu Psychotherapiesitzungen zu erscheinen.
Was sind Ausschlusskriterien für eine psycholytische Therapie?
- Psychosen in der Vorgeschichte der PatientIn oder bei Verwandten ersten Grades.
- Bipolare Störung Typ I
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Schwere Herz-Kreislauferkrankungen
- Schwere Leber- und Nierenerkrankungen
- Einige neurologische Erkrankungen (z.B. Epilepsie)
- Ob die Einnahme von Medikamenten, auch Psychopharmaka oder Kombinationen von Medikamenten, eine Kontraindikation darstellen, bedarf der Abklärung im Einzelfall.
Kann die SÄPT mir BehandlerInnen nennen, die psycholytische Therapie anbieten?
Die Kapazitäten für die psycholytische Therapien sind aus unterschiedlichen Gründen sehr begrenzt. Unter diesem Link finden Sie weiterführende Informationen.
Welche Alternativen gibt es zur psycholytischen Therapie?
- Es gibt die Möglichkeit, an aktuell laufenden Studien teilzunehmen, die die psycholytische Therapie untersuchen. Informationen hierzu finden Sie unter “Forschung“.
- Bei Fragen oder Problemen in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Psychedelika und daraus etwaig resultierenden Nachwirkungen bietet die Säpt in einem gemeinsamen Projekt mit der Gaia Media Stiftung seit November 2019 Beratung und Unterstützung an. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
- Eine legale Behandlungsmethode, die Ähnlichkeiten mit der psycholytischen Therapie aufweist, ist das holotrope Atmen nach Stanislav Grof.
Kann ich bei der SÄPT Mitglied werden?
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Beifügung einiger relevanter Unterlagen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte. Wir senden Ihnen dann alle erforderlichen Informationen zu.
Bietet die SÄPT Praktika, Arbeitsstellen oder Weiterbildungen an?
Da die meisten Mitglieder der SÄPT selbstständig in eigener Praxis arbeiten oder Arbeitnehmer im Gesundheitssystem sind, können wir generell keine Praktika oder Arbeitsplätze anbieten.
Im Frühjahr 2023 bietet die SÄPT ihre zweite 3-jährige Weiterbildung zur therapeutischen Begleitung von Menschen in substanzinduzierten, veränderten Bewusstseinszuständen an (weitere Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelles/Weiterbildung. Für diese Weiterbildung haben wir sehr viele Interessenten. Weitere Anmeldungen können wir für diesen Kurs nicht mehr entgegennehmen.
Ob ein weiterer Kurs stattfindet, entscheidet sich frühestens 2024, mit Beginn frühestens 2026. Sollten Sie sich für die dritte Weiterbildung interessieren und möchten über eine Folgeausschreibung informiert werden, so senden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten.
Kann mir die SÄPT ein Experteninterview geben?
Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Schüler*innen, Student*innen und Journalist*innen für Experteninterviews. Sofern wir über zeitliche Ressourcen verfügen, kommen wir diesen gerne nach. Um den Prozess zu vereinfachen, bitten wir Sie allerdings freundlich, folgendes zu beachten:
Senden Sie uns bitte eine Nachricht mit folgenden Informationen:
- Nennen Sie uns den Anlass für das Interview und wo dieses veröffentlicht werden soll
- Listen Sie Ihre Fragen auf
- Geben Sie ein Datum an bis wann Sie die Antworten in welchem Format wünschen (bspw. schriftlich/mündlich)
- Überlegen Sie sich bitte vorab, zu welchem Bereich Sie eine Expert*in suchen, bspw. “Compassionate Use”, “wissenschaftliche Studien”, eine bestimmte Substanz oder ähnliches.
Dies hilft uns, Ihre Anfrage an eine geeignete Expert*in weiter zu leiten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür wenn wir Ihre Anfrage aus Zeitgründen dennoch nicht annehmen können.
Wie kann ich mich weiter zu diesem Thema vernetzen?
Hier finden Sie Links zu Institutionen und Personen, die sich wie die SÄPT mit der Erforschung, Weiterentwicklung und therapeutischen Anwendung psycholytischer Therapie befassen.
Gibt es die Möglichkeit, an die SÄPT zu spenden?
Wir freuen uns, wenn Sie an die SÄPT spenden möchten. Da wir einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, ist die SÄPT ein für die Schweiz von Steuerabgaben befreiter Verein. Sie können daher die Spenden, die Sie an die SÄPT tätigen, von der Steuer absetzen. Sie erhalten hierfür einen Beleg von uns. Ihre Spenden werden vollumfänglich unseren Forschungs-, Ausbildungs- und Therapieprojekten zufließen.
Spenden können an folgendes Konto getätigt werden:
Schweiz. Ärztegesellschaft f. Psycholytische Therapie, SÄPT
4500 Solothurn
IBAN: CH78 0900 0000 8971 4631 0
Swift: POFICHBEXXX
Adresse: Swiss Post Postfinance, Nordring 8, CH – 3030 Bern
Wenn Sie eine Spende tätigen, senden Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse so dass wir Ihnen einen Beleg zusenden und Sie zukünftig als Spender berücksichtigen können.