Begrenzte medizinische Anwendung
Information für InteressentInnen
Zurzeit ist das Interesse an der Psychedelika-assistierten Therapie (PAT) gross und die Anzahl der Anfragen stark zunehmend. Viele, auch schwer leidende Menschen haben die grosse Hoffnung, mit dieser Therapieform eine Besserung ihrer Symptome und Probleme zu erfahren. Leider ist die Psychedelika-assistierte Therapie aber keine regulär und breit anwendbare Therapieform. Sie ist weltweit nur im Forschungsrahmen möglich und nur in der Schweiz durch eine kleine Anzahl von TherapeutInnen im Rahmen von Ausnahmebewilligungen durch die Gesundheitsbehörde (Bundesamt für Gesundheit, BAG) und unter strengen Auflagen durchführbar.
Gut vorab zu wissen:
Es müssen für alle Behandlungen spezielle Bewilligungen bei der Gesundheitsbehörde (Bundesamt für Gesundheit, BAG) durch eine:n dazu befähigten Therapeut:in beantragt werden. Die psychedelischen Substanzen und die langen Betreuungszeiten während einer Behandlung werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die Bewilligungen gelten nur für in der Schweiz wohnhafte Personen und die PatientInnen sollten im Einzugsbereich der Region des/der Therapeut:in ansässig sein. Bitte geben Sie daher bei einer Anfrage unbedingt Ihren aktuellen Wohnort an. Wir weisen außerdem darauf hin, dass PAT-Behandlungen nur nach erfolgloser Therapie und Ausschöpfung konventioneller Möglichkeiten bewilligungsfähig sind.
Die Liste dieser TherapeutInnen ist unten verlinkt. Sie sind nicht notwendigerweise SÄPT-Mitglieder, sie haben jedoch alle vom BAG bewilligte psychedelische Therapien durchgeführt.
Alle hier aufgeführten Personen haben jedoch nur eine sehr begrenzte Kapazität, neue PatientInnen aufzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie auf Ihre allfällige Anfrage keine Antwort bekommen. Dies bedeutet in aller Regel, dass die betreffenden Therapeut:innen keine Möglichkeit haben, Sie in eine Behandlung aufzunehmen.